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Energielexikon

Europäische Energiecharta

Die im Dezember 1991 unterzeichnete gesamteuropäische Energiecharta hat das Ziel, eine Energiegemeinschaft zwischen West- und Osteuropa einschließlich der Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu schaffen. Sie regelt den politischen Rahmen für die wichtigsten Bereiche einer energiewirtschaftlichen Zusammenarbeit der europäischen Staaten. Um die Voraussetzungen für ein unternehmerisches Engagement zu schaffen, wurde die Absichtserklärung durch einen im Dezember 1994 unterzeichneten, völkerrechtlich verbindlichen Energiecharta-Vertrag ergänzt. Er regelt u.a. den Investitionsschutz, den Zugang zu den Energievorkommen und den Märkten, die Liberalisierung des Handels, den Transit von Energieerzeugnissen und den Technologietransfer.

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