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Energiesteuer: Initiative Erdgasmobilität empfiehlt Ermäßigung bis mindestens 2026
Energiesteuer: Initiative Erdgasmobilität empfiehlt Ermäßigung bis mindestens 2026 (20.05.2016)

Gesetzesänderung soll mehr Anreize für Energiewende im Verkehr geben

Die geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff reicht laut Initiative Erdgasmobilität noch nicht aus. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine Verlängerung bis einschließlich 2021 mit anschließender Degression bis 2024 vor. Die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierte Initiative plädiert in einer Stellungnahme für eine Verlängerung bis mindestens 2026 und für eine Degression nur im Fall eines besonders starken Marktwachstums.

„Wenn wir mit der Energiewende im Verkehr vorankommen wollen, müssen wir auch auf Erdgas und Biomethan setzen“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Die derzeitigen Rahmenbedingungen belohnen aber nicht die Umwelt- und Klimavorteile dieser Kraftstoffe. Eine Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan bis mindestens 2026 wäre ein wichtiges Signal für den Markt und die Verbraucher und eine Voraussetzung für weitere Investitionen.“

Energiesteuer: Initiative Erdgasmobilität empfiehlt Ermäßigung bis mindestens 2026Ziel: Anteil von Erdgas am Kraftstoffmarkt auf 4 Prozent erhöhen

Eine Verlängerung um lediglich drei Jahre mit anschließender Degression bietet aus Sicht der Initiative keine ausreichende Planungs- und Investitionsgrundlage für Unternehmen. Damit die Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan ihre Wirkung entfalten kann, sollte sie an die Entwicklung des Markts und dessen Investitionszyklen gekoppelt werden. Derzeit liege der Marktanteil von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz bei lediglich 0,35 Prozent. Ab einem Anteil von 4 Prozent würde sich die Marktentwicklung selbst tragen und eine Steuerermäßigung wäre nicht mehr nötig. Vor 2026 sei diese Zielmarke aber wahrscheinlich nicht erreichbar. Sollte der Markt schneller wachsen, könne die Ermäßigung ab einem Anteil von 3 Prozent reduziert werden.

Erdgas und Biomethan als Kraftstoffe seien derzeit die günstigste Option, um Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Bei der derzeit üblichen Beimischung von 20 Prozent Biomethan stoßen Erdgasfahrzeuge bis zu 35 Prozent weniger Treibhausgase aus als Benziner oder Diesel. Der Ausstoß an Stickoxiden ist um bis zu 90 Prozent geringer, die Lärmbelastung bei Nutzfahrzeugen um bis zu 50 Prozent. Im Straßengüterverkehr ist Flüssigerdgas (LNG – Liquefied Natural Gas) laut Initiative Erdgasmobilität auf langen Strecken die einzige wettbewerbsfähige Alternative zu Diesel. Ein größerer Absatzmarkt würde die Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette senken, von der Kraftstoffbereitstellung über die Tankstelleninfrastruktur bis zu den Fahrzeugen, und so die Wettbewerbsfähigkeit der Erdgasmobilität weiter verbessern.

Zur Initiative Erdgasmobilität

Die Initiative Erdgasmobilität vereint Fahrzeughersteller, Mineralöl-, Erdgas- und Biogaswirtschaft, Anbieter von Tankstellentechnik und den ADAC. Aus der Initiative ist darüber hinaus Ende 2015 die „LNG-Taskforce“ hervorgegangen, die sich speziell für den Einsatz von Flüssigerdgas im Straßengüterverkehr einsetzt. Die Initiative Erdgasmobilität wird von der dena koordiniert und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesverkehrsministeriums. Die Stellungnahme zur Energiesteuerermäßigung sowie weitere Informationen zur Initiative stehen im Internet zur Verfügung unter www.erdgasmobilitaet.info.

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes mit Bezug auf §2 (Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena))

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

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