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Sichere Heizöllagerung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten
Sichere Heizöllagerung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten (22.09.2017)

Sichere Heizöllagerung in überschwemmungsgefährdeten GebietenHochwasserschutzgesetz: Ölheizungen weiterhin erlaubt - Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten sichern

Das neue Hochwasserschutzgesetz, das die Bundesregierung im Mai 2017 verabschiedet hat, bringt Änderungen für Ölheizer mit sich, aber – trotz einiger anderslautender Berichte – keine Modernisierungsverbote. So dürfen bestehende Anlagen auch weiter mit neuen Ölheizgeräten wie etwa einem effizienten Öl-Brennwertkessel und neuen Tanks modernisiert werden. Hausbesitzer in Überschwemmungs-gebieten sind mit dem neuen Gesetz lediglich verpflichtet, ihre Tankanlagen hochwassersicher nachzurüsten. Welche Fristen dabei zu beachten sind, hat das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) zusammengefasst.

„Das neue Hochwasserschutzgesetz erlaubt auch weiterhin Modernisierungen von bestehenden Ölheizungen und Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten“, betont IWO-Geschäftsführer Adrian Willig. Damit können Hausbesitzer in den betroffenen Regionen ihre Ölheizungen nicht nur weiter betreiben, sondern auch langfristig auf die bewährte Energieform setzen, ihren Tank erneuern und ihre Anlage mit Öl-Brennwerttechnik auf den aktuellen Stand bringen. Das spart bis zu 30 Prozent Energiekosten ein und schont durch den verringerten Heizölverbrauch auch die Umwelt. Wichtig ist allerdings, dass alle Modernisierungsmaßnahmen hochwassersicher ausgeführt werden.

Sichere Heizöllagerung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten

 

Tankanlagen gegen Hochwasser schützen
Das Hochwasserschutzgesetz soll bis Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Dann müssen Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten innerhalb von fünf Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden. Überschwemmungsgebiete werden von den Bundesländern festgelegt und sind Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden könnten. Im Überschwemmungsfall könnte die Tankanlage aufschwimmen und Heizöl austreten. Um das zu verhindern, müssen Tankanlagen besonders gesichert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das Gebäude gegen Eindringen von Wasser gesichert. Dafür werden Fenster, Luftschächte und Türen so abgedichtet, dass kein Wasser in den Aufstellraum gelangen kann. Oder der Tank selbst wird so gesichert, dass das Öl nicht austreten kann. Dafür gibt es Tanks, die beim Aufschwimmen mit einer Abreißkupplung den Ölaustritt sicher verhindern. Oder der Tank wird so verankert, dass dieser auch bei vollständiger Überflutung nicht aufschwimmt. Neue Tanksysteme sind teilweise schon serienmäßig mit Hochwasserschutz versehen.

Steht das Gebäude in den sogenannten Risikogebieten hinter Hochwasserschutzeinrichtungen, haben die Eigentümer 15 Jahre Zeit, ihre Ölheizung hochwassersicher nachzurüsten. Und das muss auch nur geschehen, wenn die Maßnahme wirtschaftlich zu vertreten ist. Im Neubau müssen Ölheizungen in diesen Gebieten sofort hochwassersicher installiert werden. Allein in Überschwemmungsgebieten schließt das Gesetz den kompletten erstmaligen Neubau einer Ölheizung mit Tankanlage aus. Sollte aber keine Alternativen zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen, ist die Installation einer Ölheizung auch dort möglich. 

Quelle: Grafik und Text: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO)

Bildunterschrift: Um das Heizöl hochwassersicher zu lagern, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder wird der Tankraum gegen eindringendes Wasser oder aber der Tank durch eine Verankerung im Boden gesichert.

 

 

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