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Erdgas: Neue EU-Verordnung zur Gasversorgungssicherheit
Erdgas: Neue EU-Verordnung zur Gasversorgungssicherheit (12.10.2017)

Erdgas: Neue EU-Verordnung zur Gasversorgungssicherheit Nach Beschluss des Europaparlaments soll es zukünftig einen sogenannten Solidaritätsmechanismus geben – das bedeutet, dass die EU-Staaten bei Engpässen erstmals verpflichtet werden, ihren Nachbarländern auszuhelfen. So soll vor allem die Gasversorgung privater Haushalte und bestimmter sozialer Einrichtungen zusätzlich abgesichert werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen themen- und anlassbezogen gemeinsame Risikobewertungen und Präventions- und Notfallpläne erarbeiten. Der Solidaritätsmechanismus soll dann greifen, wenn Engpässe auftreten und Gaslieferungen an betroffene EU-Staaten vonnöten sind. Um die Zuverlässigkeit der Erdgasversorgung künftig noch besser einschätzen zu können, soll Brüssel in Zukunft Einsicht in die Gaslieferverträge der Unternehmen erhalten.

Da ERDGAS rund ein Viertel des europäischen Energieverbrauches abdeckt soll es auch in Zukunft zentraler Energieträger im europäischen Energiemix bleiben. In der Vergangenheit hatte die deutsche Gaswirtschaft bereits freiwillig Nachbarländer unterstützt. Deutschland verfügt über eine sehr hohe Versorgungssicherheit dank einer Vielzahl von Bezugsquellen und der größten Gasspeicher Europas.

Quelle: Zukunft Erdgas e.V.
Bild: OleGunnar/iStock/ Thinkstock

 

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