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Energielexikon

Förderabgabe/Förderzins

(Englisch: Royalties)

Förderabgaben und Förderzinsen werden von den Unternehmen für das Recht gezahlt, Bodenschätze wie z. B. Erdöl und Erdgas zu fördern. Empfänger dieses Entgelts sind Staaten und Länder, aber auch private Grundeigentümer.

In Deutschland wird die Förderabgabe seit dem 1. Januar 1982 von den Bundesländern auf der Grundlage des Bundesberggesetzes durch Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage ist beim Erdöl der Marktwert der frei gehandelten Mengen in DM je Tonne und beim Erdgas der von den Gewinnungsunternehmen erzielte Preis in DM je Kilowattstunde. Der Regelsatz der Förderabgabe beträgt 10 %. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann dieser Satz auf maximal 40 % angehoben werden; es sind aber auch eine Unterschreitung des Regelsatzes und eine völlige Aussetzung der Förderabgabe möglich.

Förderzinsen werden in Deutschland nur insoweit gezahlt, als die Förderung auf der Grundlage von Konzessionsverträgen erfolgt, die bis zum Jahr 1934 mit privaten Grundeigentümern geschlossen wurden. Empfänger sind hier im Wesentlichen Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.

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