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 Weiterer Schutz der kritischen Infrastruktur durch 10. EU-Sanktionspaket
Weiterer Schutz der kritischen Infrastruktur durch 10. EU-Sanktionspaket (13.03.2023)

 Weiterer Schutz der kritischen Infrastruktur durch 10. EU-Sanktionspaket„Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ (Definition der Bundesressorts)

Diese wurden durch Sanktionen, welche im Zehnten EU-Sanktionspaket gegen Russland verankert sind, weiter gestärkt. Demnach dürfen Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland keine Positionen mehr in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden. Dies ist eine vorbeugende Maßnahme, dass Russland die Möglichkeit genommen wird, auf Entscheidungen solch wichtiger Firmen Einfluss zu nehmen.

Im Energiesektor besteht nun das Verbot, dass Russische Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz in Russland keine Gasspeicherkapazitäten in der EU buchen dürfen. Dies ist ebenfalls eine strategisch wichtige Entscheidung, damit Russland keinen Einfluss auf die für Europa bedeutenden Gasspeicher hat. Ziel ist es, unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden. Die Speicherung von Flüssigerdgas bildet dabei jedoch eine Ausnahme. (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/russischer-angriffskrieg-auf-die-ukraine-zehntes-eu-sanktionspaket-beschlossen-2023-02-27_de)

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